Willkommen
bei Ihrer digitalen
Steuerberatungskanzlei
Wir unterstützen Selbstständige & Unternehmen bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten
- mit fachlicher Kompetenz und digitalen Lösungen.
Privatpersonen unterstützen wir insbesondere im Bereich der Erbschaft- & Schenkungssteuer.
Unser Team berät Sie je nach Bedarf digital oder persönlich in Wiesbaden.
Unsere Expertise
Unternehmen
Wir beraten Unternehmen – sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften – in steuerlichen Angelegenheiten. Zu unseren Dienstleistungen gehören u. a. die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie sämtlichen Steuererklärungen.
Erben & Schenken
Wir sind auf Erbschaft- und Schenkungsteuer spezialisiert und bieten maßgeschneiderte Beratung für die steuerliche Gestaltung von Vermögensübertragungen.
Selbstständige
Wir bieten Selbstständigen und Freiberuflern individuelle Lösungen – von der Unterstützung bei der Buchführung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis hin zur Erstellung der Steuererklärungen.
Was unsere Mandanten
an uns schätzen
Selbst buchen -
gemeinsam optimieren
Wir sind Ihre Partnerkanzlei aus Wiesbaden für
Buchhaltungs-Vorerfassungssysteme wie SevDesk, Lexware, weclapp & Buchhaltungsbutler.
Spezialisierung
Zertifizierte Expertise im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht als Fachberater
für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
Digitale Zusammenarbeit
Wir bieten Ihnen eine papierlose Zusammenarbeit.
Der Datenaustausch erfolgt sicher über einen SharePoint. Unterschriften können ganz einfach digital geleistet werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Welcher Steuerberater passt zu mir?
Was ist bei einem Wechsel des Steuerberaters zu beachten?
Wieviel kostet ein Steuerberater?
Aktuelle Fristen
Einkommensteuererklärung
VAZ 2025: 01.03.2027 I VAZ 2024: 30.04.2026 I VAZ 2023: 02.06.2025
Jahresabschluss (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)
VAZ 2025: 31.03.2026 I VAZ 2024: 31.03.2025 I VAZ 2023: 01.04.2024
Jahresabschluss (kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften)
VAZ 2025: 30.06.2026 I VAZ 2024: 30.06.2025 I VAZ 2023: 01.07.2024
Offenlegung Bundesanzeiger
VAZ 2025: 31.12.2026 I VAZ 2024: 31.12.2025 I VAZ 2023: 31.12.2024
Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung
VAZ 2025: 01.03.2027 I VAZ 2024: 30.04.2026 I VAZ 2023: 02.06.2025
Umsatzsteuererklärung
VAZ 2025: 01.03.2027 I VAZ 2024: 30.04.2026 I VAZ 2023: 02.06.2025
Die Fristen gelten, wenn ein Steuerberater beauftragt worden ist.
Ansonsten gelten abweichende Fristen.