ERBEN & SCHENKEN

Erbschaft & Schenkung sicher gestalten – mit persönlicher und spezialisierter Beratung.
SCHENKEN

Wir unterstützen Sie aktiv bei der Planung und Durchführung Ihrer Vermögensübertragung zu Lebzeiten.

 

ERBEN

Im Trauerfall sind wir für Sie da. Wir unterstützen Sie von der Anzeige des Erwerbs bis hin zur Einreichung der Erbschaftsteuererklärung.

 

BEWERTEN

Wir nehmen Bewertungen nach den von dem Finanzamt anerkannten Bewertungsmethoden vor.


 

UNSERE EXPERTISE

 

 

FACHBERATER FÜR
UNTERNEHMENSNACHFOLGE
(DStV e. V.)

 

Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie zur vorweggenommenen Erbfolge gehören nicht zum Alltagsgeschäft eines Steuerberaters. 

Wir haben uns in unserer Kanzlei auf diesen sensiblen Bereich spezialisiert.

Informationen zu dem Fachberaterkonzept des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. erhalten Sie hier: 

 

ZUR WEBSITE DES DStV e. V.

Vorweggenommene Erbfolge

VERMÖGEN WEITERGEBEN - ABER RICHTIG

Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen – sei es in Form von Immobilien, Geld oder Unternehmensanteilen. Dies schafft nicht nur frühzeitig Klarheit und vermeidet Erbstreitigkeiten, sondern kann auch erhebliche steuerliche Vorteile bringen, denn durch die Gestaltung der Übertragung zu Lebzeiten lassen sich steuerliche Freibeträge optimal nutzen.

Unsere Dienstleistungen

  • Wir erklären Ihnen verständlich die Grundlagen des Erbschaftsteuergesetzes (darunter fallen Erbschaften und Schenkungen). Dabei weisen wir auf typische steuerliche Risiken bei Vermögensübertragungen hin, etwa im Hinblick auf die Einkommen- oder Grunderwerbsteuer. 
  • Wir würdigen Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag aus steuerrechtlicher Sicht oder zeigen Ihnen die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen bei gesetzlicher Erbfolge auf. Dies erfolgt gerne im Austausch mit Ihrem Rechtsanwalt.
  • Wir erläutern Ihnen, wie das Finanzamt Ihr Vermögen bewertet und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. 
  • Wir zeigen Ihnen auf, wie Ihre Immobilie steuerfrei innerhalb der Familie übertragen werden kann (z. B. durch die Familienheimregelung). Gerne gehen wir auch auf die Themen Nießbrauch und Wohnrecht ein und wie sich diese Nutzungsrechte auf die Bewertung Ihres Vermögens und auf die Einkommensteuer auswirken.
  • Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem Finanzamt und erstellen Schenkungsteuererklärungen und Feststellungserklärungen.

Das bieten wir nicht an

Als Steuerberater dürfen wir keine rechtliche Beratung mit Schwerpunkt im Erbrecht anbieten. Hierunter fallen unter anderem:

  • Die Gestaltung und Formulierung von Testamenten und Erbverträgen
  • Rechtsberatung zur gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge
  • Erstellung von Schenkungsverträgen, Nießbrauchsverträgen oder Wohnrechten

ERBSCHAFTSTEUER

Die emotionale Belastung bei einem Todesfall ist hoch – umso wichtiger ist es, bei steuerlichen Themen entlastet zu werden. 

Wir unterstützen Sie von der Anzeige der Erbschaft bis hin zur Einreichung der Erbschaftsteuererklärung und führen Sie sicher durch den Prozess.

PERSÖNLICHES GESPRÄCH

Wir nehmen uns Zeit für Sie und erläutern Ihnen in Ruhe, welche steuerlichen Pflichten Sie beachten müssen.

ANZEIGE DER ERBSCHAFT

Innerhalb von drei Monaten nach Todesfall haben Sie eine Anzeige über die Erbschaft beim Finanzamt vorzunehmen. Wir unterstützen Sie hierbei.

ERBSCHAFTSTEUERERKLÄRUNG

Wir erstellen die Erbschaftsteuererklärung für Sie und prüfen die Steuerbescheide. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Korrespondenz mit dem Finanzamt.

BEWERTUNGEN

In Vorbereitung auf eine Schenkung bzw. für die Abwicklung einer Erbschaft muss Ihr Vermögen bewertet werden. 
Das Erbschaftsteuergesetz verweist hierfür auf das Bewertungsgesetz (BewG). 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wertfindung.

IMMOBILIEN

Ob Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren. Wir erläutern Ihnen, wie Ihre Immobilie zu bewerten ist und zeigen auf, welche Besonderheiten zu beachten sind.

NUTZUNGSRECHTE

Wir ermitteln den Wert des Wohnrechts oder Nieß-brauchs und zeigen auf, welche Auswirkungen diese Nutzungsrechte auf den Wert Ihrer Schenkung haben.

UNTERNEHMEN

Wir ermitteln den Wert Ihres Betriebsvermögen nach vereinfachtem Ertragswertverfahren und Substanzwertverfahren.

PRIVATVERMÖGEN

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung Ihres Privatvermögens, z. B. Autos, Hausrat und Schmuck.

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