Wir unterstützen Sie aktiv bei der Planung und Durchführung Ihrer Vermögensübertragung zu Lebzeiten.
Im Trauerfall sind wir für Sie da. Wir unterstützen Sie von der Anzeige des Erwerbs bis hin zur Einreichung der Erbschaftsteuererklärung.
Wir nehmen Bewertungen nach den von dem Finanzamt anerkannten Bewertungsmethoden vor.
UNSERE EXPERTISE
FACHBERATER FÜR
UNTERNEHMENSNACHFOLGE
(DStV e. V.)
Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie zur vorweggenommenen Erbfolge gehören nicht zum Alltagsgeschäft eines Steuerberaters.
Wir haben uns in unserer Kanzlei auf diesen sensiblen Bereich spezialisiert.
Informationen zu dem Fachberaterkonzept des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. erhalten Sie hier:
Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen – sei es in Form von Immobilien, Geld oder Unternehmensanteilen. Dies schafft nicht nur frühzeitig Klarheit und vermeidet Erbstreitigkeiten, sondern kann auch erhebliche steuerliche Vorteile bringen, denn durch die Gestaltung der Übertragung zu Lebzeiten lassen sich steuerliche Freibeträge optimal nutzen.
Unsere Dienstleistungen
Das bieten wir nicht an
Als Steuerberater dürfen wir keine rechtliche Beratung mit Schwerpunkt im Erbrecht anbieten. Hierunter fallen unter anderem:
Die emotionale Belastung bei einem Todesfall ist hoch – umso wichtiger ist es, bei steuerlichen Themen entlastet zu werden.
Wir unterstützen Sie von der Anzeige der Erbschaft bis hin zur Einreichung der Erbschaftsteuererklärung und führen Sie sicher durch den Prozess.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und erläutern Ihnen in Ruhe, welche steuerlichen Pflichten Sie beachten müssen.
Innerhalb von drei Monaten nach Todesfall haben Sie eine Anzeige über die Erbschaft beim Finanzamt vorzunehmen. Wir unterstützen Sie hierbei.
Wir erstellen die Erbschaftsteuererklärung für Sie und prüfen die Steuerbescheide. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
In Vorbereitung auf eine Schenkung bzw. für die Abwicklung einer Erbschaft muss Ihr Vermögen bewertet werden.
Das Erbschaftsteuergesetz verweist hierfür auf das Bewertungsgesetz (BewG).
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wertfindung.
Ob Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren. Wir erläutern Ihnen, wie Ihre Immobilie zu bewerten ist und zeigen auf, welche Besonderheiten zu beachten sind.
Wir ermitteln den Wert des Wohnrechts oder Nieß-brauchs und zeigen auf, welche Auswirkungen diese Nutzungsrechte auf den Wert Ihrer Schenkung haben.
Wir ermitteln den Wert Ihres Betriebsvermögen nach vereinfachtem Ertragswertverfahren und Substanzwertverfahren.
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung Ihres Privatvermögens, z. B. Autos, Hausrat und Schmuck.
OFFENBERG HAPP
PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT MBB
ÄPPELALLEE 27 . 65203 WIESBADEN
IMPRESSUM
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