Leitfaden
Der Todesfall tritt ein
I. Was ist grundsätzlich zu tun?
1. Totenschein ausstellen lassen
Stirbt der Angehörige zu Hause, so muss ein Arzt (Hausarzt, ärztliche Notdienst) verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. Dieser wird für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigt.
Stirbt der Angehörige jedoch beispielsweise in einem Krankenhaus, Wohn- oder Pflegeheim, so kümmert sich die Verwaltung darum.
2. Angehörige benachrichtigen
Angehörige und Freunde sollten frühzeitig verständigt werden.
3. Wichtige Unterlagen suchen
Folgende Unterlagen sollten idealerweise zusammengesucht werden:
- Liegt eine Bestattungsverfügung vor?
- Bank- und Versicherungsunterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Liegt ein Testament/ Erbvertrag vor?
- Krankenkassenkarte
4. Bestatter aufsuchen
Das Bestattungsunternehmen unterstützt in vielerlei Hinsicht. Neben der eigentliche Bestattung können Bestatter häufig weitere organisatorische Aufgaben übernehmen, wie z. B. die Anzeige des Todesfall beim zuständigen Standesamt oder die Sterbeurkunde zu beantragen.
5. Übersicht über den Nachlass verschaffen
Nachdem die wichtigen Unterlagen (siehe 3.) gefunden worden sind, sollte idealerweise eine Aufstellung über den Nachlass angefertigt werden. Wichtig ist es, den Todesfall bei den Banken und Versicherungen anzuzeigen. Weiterhin sollten laufende Verträge wie z. B. Mietverträge, Internet- & Telefonverträge gekündigt werden.
6. Hilfe in Anspruch nehmen
Oftmals bietet es sich an, Hilfe in Anspruch zu nehmen, da ein Trauerfall schnell organisatorisch und emotional überfordern kann. Gute Anlaufstellen sind zum einen Familie & Freunde, um die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Weiterhin können Bestatter, Psychologen & Seelsorger sowie ggf. Kirchengemeinden unterstützen.
Bei rechtlichen Fragen sollte ein Anwalt mit Schwerpunkt auf dem Erbrecht aufgesucht werden. Folgende Fragen müssen geklärt werden:
Wer ist Erbe geworden?
Hierzu ist es wichtig zu wissen, ob ein Testament oder ein Erbvertrag existiert. Ist dies nicht der Fall, so tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein.
Ist die Ausschlagung der Erbschaft ggf. sinnvoll?
Die Ausschlagung einer Erbschaft kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Da die Ausschlagungsfrist lediglich 6 Wochen nach dem Todesfall beträgt, sollte hier schnell Hilfe in Anspruch genommen werden.
Ist Grundbesitz im Nachlass enthalten?
Auch hier ist oftmals anwaltlicher Rat geboten, wenn es um die Themen Eigentumsübertragung & Grundbuch geht.
II. Was ist aus steuerrechtlicher Sicht zu tun?
1. Aufgaben der Erben
Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass (unentgeltlich) auf die Erben über. Hierbei spricht man von der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge. Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen - also alle Rechte und Pflichten - auf die Erben übergehen.
Zu den Rechten zählt man alle Vermögensgegenstände, daher z. B. Immobilien, Bankguthaben, Fahrzeuge.
Zu den Pflichten zählen Schulden aber auch laufende Verträge wie z. B. Mietverhältnisse.
Hieraus folgt, dass die Erben sich auch um die steuerliche Abwicklung des Erbfalls kümmern müssen.
2. Einkommensteuer
Geprüft werden sollte, ob für den Verstorbenen eine Einkommensteuererklärung einzureichen ist. Hier gelten die gewöhnlichen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen.
Die Steuererklärung für eine verstorbene Person unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einer "normalen" Steuererklärung. Zu prüfen wäre, ob außergewöhnliche Belastungen wie z. B. Beerdigungskosten oder Pflegen- und Krankheitskosten angefallen sind.
Bei verheirateten Personen findet ggf. im Todes- und im darauf folgenden Jahr das sog. Witwensplitting Anwendung in der Bestimmung des Einkommensteuertarifs.
3. Erbschaftsteuer
a) Anzeige der Erbschaft
Die Erben sind grundsätzlich zur Anzeige der Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbanfalls verpflichtet.
Hierzu steht ein Vordruck der Finanzverwaltung zur Verfügung.
Gibt es mehrere Erben (Erbengemeinschaft), so ist jeder Erbe zur Anzeige verpflichtet.
Vorsicht: Als Erben gelten die folgenden Personen:
- Erben und Miterben in einer Erbengemeinschaft
- Vermächtnisnehmer
- Pflichtteilsberechtigte
Die Anzeige sollte vorab mit einem Steuerberater besprochen werden, denn
- für die Erbschaftsteuer sind häufig abweichende Finanzämter zuständig
- im Rahmen der Anzeige sind sogenannte Vorerwerbe (Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre) zu berücksichtigen
- der Steuerberater erläutert die weitere Vorgehensweise und erklärt, welche Erklärungen und Bewertungen ggf. vorzunehmen sind
- es wird geprüft, ob die angegeben Personen tatsächlich Erben geworden sind
- die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die erbschaftsteuerlichen Freibeträge nicht überschritten werden
b) Erbschaftsteuererklärung
Es besteht keine pauschale Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung. Vielmehr liegt es im Ermessen der Finanzverwaltung, die Abgabe einer Erklärung innerhalb einer Frist zu verlangen. Wichtig jedoch bleibt, das Finanzamt über den Todesfall in Rahmen der Anzeige der Erbschaft zu informieren.
Idealerweise wird die Erbschaftsteuererklärung auch ohne konkrete Anforderung bereits vorbereitet, denn
- die Abgabe der Erbschaftsteuersteuererklärung kann teilweise erst Monate oder Jahre nach dem Todesfall angefordert werden
- der ganze Fall müsste somit erneut aufgearbeitet werden und Unterlagen ggf. wieder zusammengesucht werden
- dies verursacht nicht nur organisatorischen Stress, sondern belastet auch emotional
- wird die Erbschaftsteuererklärung vorab erstellt, dann steht fest, in welcher Höhe die Erbschaftsteuer voraussichtlich ausfallen wird. Dieses Geld kann idealerweise aus dem Nachlass beiseite gelegt werden.
Fazit
Der Todesfall ist mit vielen emotionalen aber auch organisatorischen Anforderungen verbunden. Gerade wenn es um die rechtliche & steuerrechtliche Behandlung geht, fehlt es häufig an Erfahrung, da der Todesfall ein einmaliger Vorgang ist.
Wir empfehlen daher immer, im Todesfall sowohl einen Anwalt mit erbrechtlicher Expertise als auch einen Steuerberater hinzuzuziehen, um kostspielige Fehler bei der Abwicklung zu vermeiden.